Was ist eigentlich ein LohnsteuesJahresausgleich?
Auf einen Lohnsteuerausgleich zum Jahresende sollte prinzipiell kein Arbeitnehmer verzichten.
Wer den LohnsteuerJahresausgleich nicht macht
Sie erhalten eine Steuererstattung regelmäßig in folgenden Fällen ......
Bei - Unterbrechungen im Arbeitsverhältnis während des Jahres.
Bei - Schwankungen des Arbeitslohns im Laufe des Jahres und
(Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat).
Bei - Änderung Ihrer Steuerklasse.
Bei - Änderung der Zahl der Kinderfreibeträgeoder wenn Kinderbetreuungskosten
oder Ausbildungskosten entstanden sind.
Bei - Kinder mit Behinderung, können Sie einen Freibetrag oder die tatsächlichen
Kosten außergewöhnliche geltend machen. Alleinerziehenden steht ein
Entlastungsbetrag zu.
Bei - Bezug von Entschädigungs bzw. Arbeitslohn für mehrere Jahre.
Bei - Vorliegen erhöhter Werbungskosten die Ihnen entstanden sind, für die kein
Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen wurde und Werbungskosten des
Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € bestehen.
Bei - Sonderausgaben + Vorsorgeaufwendungen über dem Arbeitnehmer-
Pauschbetrag von 36 / 72 Euro (Ledige / Verheiratete).
Bei - Haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Handwerkerleistungen, Gärtner,
Maler+Tapezierer, (Innenwände), Hausmeisterservice, usw.
Bei - Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Scheidung, usw.)
Bei - Heirat während des Jahres /Anwendung der (Splittingtabelle),
Bei - Wohnen im Ausland eines Ehegatten+ Einkünfte nahezu aus-schließlich der
deutschen Einkommensteuer unterliegen, (familien-bezogenen
Steuervergünstigungen/steuerfreie Einkünfte nach (DBA)
Bei - Steuervergünstigungen für selbst genutzte Immobilien.
Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder dem Vorjahr
Abgeltungssteuer (auchbei Spekulationseinkünften)