Was ist eigentlich ein LohnsteuesJahresausgleich?

Wer Lohn oder Gehalt bekommt,

muss Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlen.

 

Viele Arbeitnehmer zahlen dabei jeden Monat

zu viel Steuern. Auf diese Weise wird das Netto-Einkommen reduziert !

Die Lohnsteuer wird jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber am Monatsende von seinem Bruttogehalt abgezogen.

 

Je nach Lohnsteuerklasse - überweist der Arbeitgeber Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag

und die Kirchensteuer, sofern der Arbeitnehmer

einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehört.

Auf einen Lohnsteuerausgleich zum Jahresende sollte prinzipiell kein Arbeitnehmer verzichten.

 

Den Lohnsteuerjahresausgleich, sollte jeder machen,

der Lohnsteuer bezahlt.

Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich, kann zu viel bezahlte Lohnsteuer

vom Finanzamt erstattet werden.

 

Wir holen ihr Geld vom Finanzamt über den Lohnsteuerjahresausgleich bzw. die Einkommensteuererklärung zurück.

Wer den LohnsteuerJahresausgleich nicht macht

verschenkt unter Umständen jedes Jahr viel Geld an den Staat.

 

Im Durchschnitt werden laut Statistik, bei einem LohnsteuerJahresausgleich etwa 1.000 Euro Lohnsteuer erstattet.

 

Machen Sie dem Finanzamt bitte keine weiteren Steuergeschenke mehr !

Sie erhalten eine Steuererstattung regelmäßig in folgenden Fällen ......

 

Bei - Unterbrechungen im Arbeitsverhältnis während des Jahres.

Bei - Schwankungen des Arbeitslohns im Laufe des Jahres und

        (Ihr Arbeitgeber   keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat).

Bei - Änderung Ihrer Steuerklasse.

Bei - Änderung der Zahl der Kinderfreibeträgeoder wenn Kinderbetreuungskosten 

        oder Ausbildungskosten entstanden sind.

Bei - Kinder mit Behinderung, können Sie einen Freibetrag oder die tatsächlichen 

        Kosten außergewöhnliche geltend machen. Alleinerziehenden steht ein

        Entlastungsbetrag zu.

Bei - Bezug von Entschädigungs bzw. Arbeitslohn für mehrere Jahre.

Bei - Vorliegen erhöhter Werbungskosten die Ihnen entstanden sind, für die kein

        Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen wurde und Werbungskosten des

        Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € bestehen.

Bei - Sonderausgaben + Vorsorgeaufwendungen über dem Arbeitnehmer-

        Pauschbetrag von 36 / 72 Euro (Ledige / Verheiratete).

Bei - Haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. Handwerkerleistungen, Gärtner, 

        Maler+Tapezierer, (Innenwände), Hausmeisterservice, usw.

Bei - Außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Scheidung, usw.)

Bei - Heirat während des  Jahres /Anwendung der (Splittingtabelle),

Bei - Wohnen im Ausland eines Ehegatten+ Einkünfte nahezu aus-schließlich der

        deutschen Einkommensteuer unterliegen, (familien-bezogenen

        Steuervergünstigungen/steuerfreie Einkünfte nach (DBA) 

Bei - Steuervergünstigungen für selbst genutzte Immobilien.

        Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder dem Vorjahr

        Abgeltungssteuer (auchbei Spekulationseinkünften)