Einkommensteuererklärung - Pflicht oder Kür?
Wir informieren, ob eine Abgabepflicht für Ihre Steuererklärung gegeben ist und reichen sie, wenn JA, noch vor dem 31. Mai 2013 ein (sog. Pflichtveranlagung).

Wir prüfen zudem jedes Jahr, ob sich für Sie durch die freiwillige Einreichung Ihres LohnsteuerJahresausgleich finanzielle Vorteile ergeben (sog. Antragsveranlagung).

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