31. Mai, Fristende zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung bei Pflichtveranlagung !

Mit einem steuerlichen Berater wie z. B. einem Lohnsteuerhilfeverein endet die Frist in der Regel zum 31.12.2014. Bei der Antragsveranlagung endet die Abgabefrist für die Veranlagung 2010 am 31.12.2014

Wir machen Ihren Lohnsteuerjahresausgleich bzw. Ihre Einkommensteuererklärung

Kein Problem, neue Rechtsgrundlagen bei regelmäßiger Arbeitsstelle und beruflicher Auswärtstätigkeit, 1% Regel bei Dienstfahrzeugen, doppelter Haushaltsführung und Tätigkeit im Ausland werden berücksichtigt.